Land unterstützt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

Förderlinie “Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg” bis 2027

Tuttlingen – Mit der Förderlinie “Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg” spricht das Land Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Von der Förderlinie haben in den letzten Jahren auch Unternehmen aus der Medizintechnik profitiert. Bis Ende Februar 2021 sind noch Anträge möglich, die nächste Anmeldefrist endet am 31. August.
Auch in diesem Jahr setzt das Land Baden-Württemberg seine Förderstrategie im Rahmen des Programms “Spitze auf dem Land” fort. Wie der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk angekündigt hat, stehen auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 Zuschüsse aus Landes- und EU-Mitteln für umfassende Unternehmensinvestitionen kleiner und mittlerer Betriebe zur Verfügung, die in Gemeinden des Ländlichen Raumes ihren Unternehmenssitz haben. Gefördert werden Gebäude-, Maschinen- und Anlageninvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder vorhandener eigener Produkte und Dienstleistungen in Betrieben mit dem Potential zur Technologieführerschaft. Die nicht rückzahlbare Förderung bewegt sich je nach Investitionssumme zwischen mindestens 200.000 € und höchstens 400.000. Besonders im Fokus sind Unternehmen, die das Land im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Sie können ausnahmsweise bis zu 500.000 € Zuschuss erhalten.

Die Antragstellung erfolgt über die Standortgemeinden der Unternehmen. Mit weiteren Informationen ist Joachim Müller-Bremberger im Regierungspräsidium Freiburg, 0761/2084658 (joachim.mueller-bremberger@rpf.bwl.de) gerne behilflich. Anfragen können auch an die Wirtschaftsförderer der Landkreise oder an die Geschäftsstellen der zuständigen Industrie- und Handelskammern gerichtet werden.

Weitere Informationen zu dem Förderaufruf unter diesem Link.