DVMPG: Auch nach der Anhörung bleiben Fragen offen
Positionspapier zum Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
Tuttlingen – Die MedicalMountains GmbH hat ein Positionspapier zu den geplanten Inhalten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVMPG) vorgelegt. Auch nach der jüngsten Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags bleiben Fragen offen.
Dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranschreiten soll und muss, ist unstrittig. Die von der Bundesregierung eingeschlagenen Wege beim DVMPG rufen indes Sorgenfalten hervor. Das Positionspapier greift Kritikpunkte auf, die vor allem in Bezug auf die Integration offener und standardisierter Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten geäußert worden sind. In den bisherigen Gesetzesentwürfen wird in § 374a ausgeführt, dass Medizinprodukte-Hersteller jegliche Daten aus Implantaten und Hilfsmitteln, die eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) benötigen, über Schnittstellen bereitzustellen haben. „Davon betroffen wären beispielsweise Herzschrittmacher, Defibrillatoren und Insulin-Pumpen“, sagt MedicalMountains-Geschäftsführerin Julia Steckeler. Auf Unverständnis trifft dabei die angedachte Nachrüstung. „Eine Integration von offenen Schnittstellen sollte lediglich für neue Hilfsmittel und Implantate gelten, alles andere wäre realitätsfern“, so Julia Steckeler.
Vergangene Woche fand eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum geplanten DVPMG statt. Die Ergebnisse sind aus Sicht der MedicalMountains GmbH eher schwammig geblieben. „Nach wie vor gibt es Unklarheiten, gerade was die mögliche Nachrüstung von Schnittstellen betrifft“, befindet Julia Steckeler. Etwas Entspannung gibt es bei der Zeitschiene. Im Gesetzesentwurf war bislang von einer Frist bis 2023 ausgegangen worden. „Die Integration von Schnittstellen sollte nur bei denjenigen Produkten verbindlich anwendbar sein, die frühestens ab dem 01. Juli 2025 zertifiziert und durch die Krankenversicherung erstattungsfähig erklärt werden“, lautet hingegen die Forderung im Positionspapier. Nun scheint sich eine Fristverlängerung bis 2024 abzuzeichnen.
Das Positionspapier ist unter diesem Link abrufbar.